Gewährleistung

Diese Gewährleistungsbedingungen erläutern die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei mangelhaften Waren, die bei Quarmeko gekauft wurden.

Alle angebotenen Hängesessel, Hängematten, Grillkamine, Gewächshäuser, Gartenliegen, Gartenhäuser und Gartenboxen werden als Neuware verkauft. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch freiwillige Rückgabe- oder Reklamationsregelungen nicht eingeschränkt.

I. Gesetzliche Gewährleistungsfrist

Für neue Waren gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde oder eine von ihm benannte Person, die nicht der Beförderer ist, die Ware erhält.

Bei einer zusammengehörenden Ware, die in mehreren Paketen oder Teilsendungen geliefert wird, ist für den Fristbeginn der Erhalt der vollständigen Lieferung maßgeblich.

II. Bedeutung der gesetzlichen Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden waren oder deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits bestand.

Ein Produkt kann insbesondere mangelhaft sein, wenn es:

  • nicht der vereinbarten Beschreibung entspricht;

  • nicht die vereinbarte Ausführung, Menge oder Ausstattung besitzt;

  • sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet;

  • nicht mit dem zugesagten Zubehör geliefert wurde;

  • aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann;

  • mit einer fehlerhaften oder unzureichenden Montageanleitung geliefert wurde;

  • nicht die Eigenschaften besitzt, die bei vergleichbaren Produkten üblich sind und erwartet werden können.

Die Beurteilung richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung, den vereinbarten Eigenschaften und den gesetzlichen Anforderungen.

III. Gewährleistung und freiwillige Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden.

Die Gewährleistung besteht aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und richtet sich gegen den Verkäufer. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage des Herstellers oder eines anderen Garantiegebers.

Quarmeko gibt keine zusätzliche Haltbarkeits- oder Herstellergarantie ab, sofern eine solche Garantie nicht bei einem bestimmten Produkt ausdrücklich und gesondert angegeben wird.

Das Fehlen einer freiwilligen Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.

IV. Vermutung innerhalb des ersten Jahres

Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach der Übergabe ein Mangel, wird bei einem Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war.

Diese Vermutung gilt nicht, wenn sie mit der Art der Ware oder des festgestellten Mangels unvereinbar ist.

Nach Ablauf dieses Zeitraums bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte innerhalb der zweijährigen Frist bestehen. Die Beurteilung kann dann zusätzliche Informationen zur Ursache und zum Zeitpunkt des Mangels erfordern.

V. Sichtbare Transportschäden

Deutlich erkennbare Verpackungs- oder Transportschäden sollten nach Möglichkeit unmittelbar bei der Zustellung gegenüber dem Versanddienstleister vermerkt werden.

Der Kunde sollte sichtbare oder nach dem Öffnen festgestellte Schäden möglichst innerhalb eines Tages dem Kundenservice melden.

Diese Meldefrist ist eine Empfehlung zur schnelleren Bearbeitung und keine Ausschlussfrist. Eine spätere Meldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.

VI. Produktspezifische Prüfung

Bei Hängesesseln und Hängematten können unter anderem Gestell, Aufhängung, Verbindungselemente, Stoff, Nähte und Befestigungsmaterial für die Prüfung relevant sein.

Bei Gartenliegen können insbesondere Rahmen, Liegefläche, Gelenke, Verstellmechanismen und Verbindungselemente geprüft werden.

Bei Grillkaminen können Materialschäden, Risse, Verbindungen, Oberflächen und die Vollständigkeit schwerer Bauteile relevant sein.

Bei Gewächshäusern, Gartenhäusern und Gartenboxen können unter anderem Platten, Profile, Dachelemente, Türen, Beschläge, Befestigungsmaterial und die Montageanleitung geprüft werden.

Vor der Montage sollten alle gelieferten Pakete und Bauteile mit der Teileübersicht verglichen werden.

VII. Meldung eines Mangels

Ein festgestellter Mangel kann per E-Mail oder telefonisch gemeldet werden:

E-Mail: supportdesk@quarmeko.com
Telefon: +81 70-4837-9211

Für die Zuordnung und Prüfung sollten folgende Angaben übermittelt werden:

  • Bestellnummer;

  • vollständiger Name;

  • Bezeichnung des betroffenen Produkts;

  • Beschreibung des Mangels;

  • Zeitpunkt, zu dem der Mangel festgestellt wurde;

  • Fotos des gesamten Produkts;

  • Detailfotos der betroffenen Stelle;

  • Fotos der Verpackung;

  • bei Bedarf ein Video des Mangels.

Kann ein bestimmter Nachweis aufgrund der Art des Mangels nicht erstellt werden, sollte dies dem Kundenservice mitgeteilt werden.

VIII. Interne Prüfung

Nach Eingang der erforderlichen Informationen wird der gemeldete Mangel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen geprüft.

Die Prüfungszeit beginnt, sobald die zur Beurteilung erforderlichen Angaben und Nachweise vorliegen. Müssen Informationen ergänzt werden, wird die Bearbeitung nach Eingang der fehlenden Angaben fortgesetzt.

Nach Abschluss der Prüfung informiert der Kundenservice den Kunden über das Ergebnis und die vorgesehenen nächsten Schritte.

IX. Nacherfüllung

Liegt ein gesetzlich relevanter Mangel vor, kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen.

Abhängig von der Art des Produkts und des Mangels kann die Nacherfüllung erfolgen durch:

  • Nachsendung eines fehlenden oder mangelhaften Bauteils;

  • Austausch des betroffenen Bestandteils;

  • Ersatzlieferung des vollständigen Produkts.

Die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung kann nur abgelehnt werden, wenn sie unmöglich oder im Vergleich zur anderen Form mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben dabei maßgeblich.

Die Durchführung der Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Kunden.

X. Kosten der Nacherfüllung

Bei einem bestätigten Gewährleistungsfall übernimmt Quarmeko die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Versandkosten für Ersatzteile;

  • Kosten einer Ersatzlieferung;

  • notwendige Rücksendekosten;

  • Kosten einer vereinbarten Abholung.

Für die Bearbeitung eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs werden keine Verwaltungs-, Prüfungs- oder Wiedereinlagerungsgebühren verlangt.

XI. Größere und mehrteilige Produkte

Bei größeren Produkten wie Grillkaminen, Gewächshäusern, Gartenhäusern und Gartenboxen wird zunächst geprüft, ob der Mangel nur ein einzelnes Bauteil oder das gesamte Produkt betrifft.

Kann der Mangel durch die Nachsendung eines Bauteils behoben werden, muss nicht automatisch das vollständige Produkt zurückgesandt werden.

Ist eine Rückgabe des gesamten Produkts erforderlich, organisiert Quarmeko eine Abholung. Der Kunde muss die Ware transportsicher vorbereiten und alle betroffenen Pakete, Bestandteile und Zubehörteile bereithalten.

Quarmeko bietet keinen Montage-, Abbau- oder Demontageservice an.

XII. Fehlgeschlagene oder verweigerte Nacherfüllung

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, wird sie berechtigt verweigert oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Rechte geltend machen.

Dazu können gehören:

  • angemessene Minderung des Kaufpreises;

  • Rücktritt vom Vertrag;

  • vollständige oder teilweise Erstattung;

  • Schadensersatz, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Bei einem nur unerheblichen Mangel kann ein Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sein. Das Recht auf eine angemessene Minderung kann davon unberührt bleiben.

XIII. Teilweise Erstattung

Eine teilweise Erstattung kann angeboten werden, wenn der Kunde die Ware trotz eines Mangels, eines fehlenden Bestandteils oder einer geringfügigen Abweichung behalten möchte.

Die Höhe der teilweisen Erstattung wird mit dem Kunden abgestimmt. Eine teilweise Erstattung erfolgt nicht ohne seine Zustimmung.

Der Kunde muss eine mangelhafte oder unvollständige Ware nicht gegen seinen Willen gegen eine teilweise Erstattung behalten.

XIV. Rückzahlung

Wird eine vollständige oder teilweise Erstattung vereinbart, erfolgt die Rückzahlung über die ursprüngliche Zahlungsmethode.

Nach Eingang einer erforderlichen Rücksendung wird die Ware innerhalb eines Werktages geprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird die Erstattung innerhalb von 1 bis 3 Werktagen veranlasst.

Die Bank oder der Kartenanbieter kann anschließend weitere 10 bis 15 Werktage benötigen, bis der Betrag auf dem Konto erscheint. Diese Banklaufzeit ist von der internen Bearbeitungszeit bei Quarmeko zu unterscheiden.

Weitere Einzelheiten finden Sie in „Erstattungen“.

XV. Fälle außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung erfasst grundsätzlich keine Schäden, die erst nach der Übergabe ausschließlich durch einen unsachgemäßen Umgang verursacht wurden.

Dazu können je nach Einzelfall gehören:

  • Verwendung entgegen der Montage- oder Bedienungsanleitung;

  • nicht vorgesehene Veränderungen am Produkt;

  • selbst verursachte Beschädigungen;

  • Verwendung ungeeigneter Befestigungsmittel;

  • Überlastung über die angegebenen Belastungsgrenzen hinaus;

  • fehlende Sicherung oder Verankerung, obwohl diese laut Anleitung erforderlich ist;

  • Aufstellung auf einem ungeeigneten Untergrund;

  • gewöhnliche Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch;

  • Schäden durch fehlende Pflege, sofern erforderliche Pflegehinweise bereitgestellt wurden.

Ob ein Schaden hierunter fällt, wird anhand des Produkts, der Anleitung, der Nutzung und der konkreten Ursache geprüft. Ein Gewährleistungsanspruch wird nicht allein aufgrund einer pauschalen Vermutung abgelehnt.

XVI. Montage und Standortbedingungen

Bei montagebedürftigen Produkten muss der vorgesehene Standort den Anforderungen der mitgelieferten Anleitung entsprechen.

Bei Gartenhäusern, Gewächshäusern und Gartenboxen kann insbesondere ein ebener, ausreichend tragfähiger Untergrund erforderlich sein.

Bei Grillkaminen sind die in der Produkt- und Montageanleitung angegebenen Sicherheitsabstände, Standortbedingungen und Befestigungsvorgaben einzuhalten.

Ein Montagefehler schließt Gewährleistungsrechte nicht pauschal aus. Entscheidend ist, ob der geltend gemachte Schaden tatsächlich durch die fehlerhafte Montage oder einen ungeeigneten Standort verursacht wurde.

Weitere Einzelheiten finden Sie in „Aufbau, Standort und Produktvorbereitung“.

XVII. Verhältnis zum Widerrufs- und Rückgaberecht

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht und von der freiwilligen Rückgabemöglichkeit.

Das Widerrufsrecht ermöglicht innerhalb der gesetzlichen Frist grundsätzlich eine Rückgabe ohne Angabe von Gründen. Die Gewährleistung betrifft dagegen eine mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Ware.

Der Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist oder des 30-tägigen Rückgabezeitraums beendet nicht die gesetzliche zweijährige Gewährleistungsfrist.