Diese Hinweise erläutern, welche Vorbereitungen vor der Lieferung, Montage und Nutzung der bei Quarmeko angebotenen Gartenprodukte erforderlich sein können.
Sie gelten insbesondere für Hängesessel, Hängematten, Grillkamine, Gewächshäuser, Gartenliegen, Gartenhäuser und Gartenboxen.
Maßgeblich sind stets die konkrete Produktbeschreibung sowie die produktbezogenen Montage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Diese allgemeinen Hinweise ersetzen keine produktspezifischen Anleitungen.
I. Prüfung des vorgesehenen Standorts
Vor der Bestellung und Montage sollte geprüft werden, ob der vorgesehene Standort für das ausgewählte Produkt geeignet ist.
Dabei sollten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- verfügbare Fläche;
- Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrunds;
- erforderliche Sicherheitsabstände;
- vorhandene Befestigungsmöglichkeiten;
- Zugang zum Aufstellort;
- Maße von Türen, Toren, Fluren und Aufzügen;
- Schutz vor Wind, Feuchtigkeit und anderen Witterungseinflüssen;
- örtliche Bau-, Sicherheits- und Brandschutzanforderungen;
- möglicherweise erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen.
Die konkreten Anforderungen können je nach Produktart, Größe, Gewicht, Material und vorgesehener Nutzung unterschiedlich sein.
II. Kein Montage- oder Aufbauservice
Quarmeko bietet keinen Montage-, Aufbau-, Abbau- oder Demontageservice an.
Produkte, die montiert werden müssen, sind entsprechend den dazugehörigen Montage- und Sicherheitshinweisen aufzubauen.
Bestehen Zweifel an der sicheren Montage, der Tragfähigkeit des Untergrunds oder der Eignung einer Befestigung, sollte vor der Montage eine entsprechend qualifizierte Fachperson hinzugezogen werden.
III. Prüfung vor der Bestellung
Vor Abschluss der Bestellung sollten insbesondere folgende Informationen geprüft werden:
- Produktmaße;
- Verpackungsmaße, soweit angegeben;
- Produktgewicht;
- Anzahl der Pakete, soweit angegeben;
- vorgesehener Verwendungsbereich;
- Anforderungen an Untergrund und Befestigung;
- Montageaufwand;
- angegebene Belastungsgrenzen;
- erforderliche Sicherheitsabstände.
Bei größeren Produkten sollte sichergestellt werden, dass die Pakete nach der Übergabe bis zum vorgesehenen Aufstellort transportiert werden können.
Die Lieferung umfasst keinen Montage- oder Trageservice innerhalb von Gebäuden, sofern in der jeweiligen Produkt- oder Versandbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
IV. Zugang zum Übergabeort
Vor der Lieferung sollte geprüft werden:
- ob die Lieferadresse vollständig und richtig ist;
- ob der Übergabeort erreichbar ist;
- ob Zugänge frei von vermeidbaren Hindernissen sind;
- ob die Paketmaße zu Türen, Toren, Fluren oder Aufzügen passen;
- ob ausreichend Platz für die vorübergehende Lagerung der Pakete vorhanden ist;
- ob bei einer erforderlichen persönlichen Übergabe eine empfangsberechtigte Person anwesend sein kann.
Die tatsächlich mögliche Übergabestelle richtet sich nach der Versandart, der Zugänglichkeit und den Bedingungen des eingesetzten Versanddienstleisters.
Weitere Einzelheiten finden Sie in „Versand und Lieferung“ sowie „Lieferung größerer Produkte und Warenannahme“.
V. Lieferung in mehreren Paketen
Größere oder aus mehreren Bauteilen bestehende Produkte können in mehreren Paketen geliefert werden.
Die einzelnen Pakete können:
- unterschiedliche Sendungsnummern besitzen;
- an verschiedenen Tagen eintreffen;
- unterschiedliche Bauteile enthalten;
- unterschiedliche Größen und Gewichte haben.
Vor Beginn der Montage sollte geprüft werden, ob alle in den Versandinformationen angekündigten Pakete eingetroffen sind.
Der Erhalt nur eines Teils der Sendung bedeutet nicht automatisch, dass Bauteile fehlen. Zunächst sollten alle verfügbaren Sendungsnummern und Zustellinformationen kontrolliert werden.
VI. Prüfung des Lieferumfangs
Vor Beginn der Montage sollte der gesamte Lieferumfang anhand der Teileübersicht oder Montageunterlagen geprüft werden.
Dabei sollten insbesondere kontrolliert werden:
- tragende Bauteile;
- Rahmen- und Verbindungselemente;
- Schrauben und Beschläge;
- Befestigungs- und Verankerungsteile;
- Zubehör;
- Schutzabdeckungen;
- Montage- und Sicherheitshinweise;
- Anzahl und Kennzeichnung der Pakete.
Fehlende oder sichtbar beschädigte Teile sollten vor Beginn beziehungsweise Fortsetzung der Montage dokumentiert und dem Kundenservice gemeldet werden.
VII. Beschädigte oder sicherheitsrelevante Bauteile
Erkennbare Schäden sollten mit Fotos oder, falls erforderlich, mit einem Video dokumentiert werden.
Ist ein tragendes, stabilisierendes oder sicherheitsrelevantes Bauteil beschädigt, darf die Montage oder Nutzung bis zur Klärung nicht fortgesetzt werden.
Für die Bearbeitung können insbesondere folgende Informationen benötigt werden:
- Bestellnummer;
- Bezeichnung des betroffenen Produkts;
- Beschreibung des Schadens;
- Fotos des vollständigen Bauteils;
- Detailfotos der beschädigten Stelle;
- Fotos der Innen- und Außenverpackung;
- gegebenenfalls ein Video.
Eine möglichst zeitnahe Meldung erleichtert die Bearbeitung. Eine verspätete Meldung führt jedoch nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
Weitere Einzelheiten finden Sie in „Reklamationen und beschädigte Ware“.
VIII. Gartenhäuser
Vor der Montage eines Gartenhauses muss ein geeigneter Standort vorbereitet werden.
Der Untergrund sollte:
- eben und ausreichend tragfähig sein;
- dauerhaft stabil bleiben;
- eine sichere Befestigung ermöglichen;
- den Anforderungen der Produkt- und Montageunterlagen entsprechen;
- einen ausreichenden Wasserablauf ermöglichen.
Ob für die Errichtung eines Gartenhauses eine Genehmigung, Anzeige oder Zustimmung erforderlich ist, hängt unter anderem von Bundesland, Gemeinde, Grundstück, Abmessungen und Nutzungsart ab.
Vor Beginn der Montage sollte dies bei der zuständigen örtlichen Behörde geprüft werden.
Wand-, Dach-, Tür-, Boden- und Verbindungselemente sollten vor dem Aufbau auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden kontrolliert werden.
IX. Gewächshäuser
Ein Gewächshaus sollte auf einem ebenen, stabilen und geeigneten Untergrund montiert werden.
Abhängig vom jeweiligen Modell können ein Fundament, eine Verankerung oder andere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein. Maßgeblich sind die produktbezogenen Montage- und Sicherheitshinweise.
Vor der Montage sollten insbesondere geprüft werden:
- Rahmenprofile;
- Wand- und Dachelemente;
- Türen und Lüftungselemente;
- Verbindungsteile;
- Verankerungselemente;
- Abdeckungen und Schutzmaterialien.
Der Standort sollte so gewählt werden, dass das Gewächshaus sicher befestigt und entsprechend den Produkthinweisen genutzt werden kann.
X. Grillkamine
Ein Grillkamin darf nur auf einem ebenen, stabilen, tragfähigen und für die vorgesehene Nutzung geeigneten Untergrund aufgestellt werden.
Die in den Produkt- und Sicherheitshinweisen angegebenen Abstände zu Gebäuden, Pflanzen, Zäunen, Überdachungen und brennbaren Materialien sind einzuhalten.
Vor Montage und Nutzung sollten insbesondere geprüft werden:
- tragende und schwere Bauteile;
- Verbindungsstellen;
- Oberflächen;
- sichtbare Risse oder Abplatzungen;
- Stabilität und Tragfähigkeit des Untergrunds;
- erforderliche Sicherheitsabstände.
Ein Grillkamin darf erst verwendet werden, wenn er vollständig und ordnungsgemäß montiert wurde.
Örtliche Brandschutz-, Nutzungs- und Abstandsregelungen sind zu beachten. Bestehen Zweifel, sollte vor der Aufstellung die zuständige örtliche Stelle oder eine fachkundige Person kontaktiert werden.
XI. Montage bei ungeeigneten Wetterbedingungen
Größere Außenprodukte sollten nicht bei Wetterbedingungen montiert werden, die eine sichere Handhabung der Bauteile verhindern.
Bei starkem Wind, Gewitter, starkem Regen, Eis oder anderen gefährlichen Bedingungen sollte die Montage unterbrochen oder auf einen geeigneten Zeitpunkt verschoben werden.
Bauteile, die vor der Montage im Freien zwischengelagert werden, sollten vor Feuchtigkeit, Verschmutzung, Umkippen, Verrutschen und anderen Beschädigungen geschützt werden.
XII. Hängesessel
Vor Montage und Nutzung eines Hängesessels müssen Gestell, Aufhängung, Befestigungspunkte und Verbindungselemente geprüft werden.
Wird ein Hängesessel an einer Decke, einem Balken oder einer anderen vorhandenen Konstruktion befestigt, muss sichergestellt werden, dass diese für die vorgesehene Belastung geeignet ist.
Es dürfen nur geeignete und für den vorgesehenen Untergrund bestimmte Befestigungsmittel verwendet werden.
Vor jeder Nutzung sollte geprüft werden, ob:
- alle Befestigungen fest sitzen;
- Seile, Ketten oder Gurte unbeschädigt sind;
- das Gestell stabil steht;
- keine Teile locker, gerissen oder verformt sind;
- die angegebene maximale Belastbarkeit eingehalten wird.
Bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit der Befestigungsstelle, sollte die Montage durch eine fachkundige Person geprüft werden.
XIII. Hängematten
Eine Hängematte darf nur an geeigneten und ausreichend tragfähigen Befestigungspunkten angebracht werden.
Abstand und Höhe der Befestigungspunkte müssen zur Hängematte und zu den produktbezogenen Hinweisen passen.
Vor der Nutzung sollten folgende Teile auf sichtbare Schäden kontrolliert werden:
- Befestigungen;
- Seile;
- Gurte;
- Karabiner oder Haken;
- Nähte;
- Stoffflächen;
- gegebenenfalls das Gestell.
Scharfe Kanten und ungeeignete Befestigungsmittel dürfen nicht verwendet werden, da sie Seile, Gurte oder Stoff beschädigen können.
XIV. Gartenliegen
Gartenliegen sollten auf einer ebenen, stabilen und ausreichend tragfähigen Fläche aufgestellt werden.
Vor der Nutzung sollten insbesondere folgende Teile geprüft werden:
- Rahmen;
- Verbindungselemente;
- Liegefläche;
- Gelenke;
- Verstellmechanismen;
- Sicherungen und Verriegelungen.
Verstellbare Teile dürfen nur entsprechend den produktbezogenen Hinweisen bedient werden.
Die Gartenliege darf nicht verwendet werden, wenn ein tragendes oder sicherheitsrelevantes Teil beschädigt, locker oder nicht ordnungsgemäß befestigt ist.
XV. Gartenboxen
Eine Gartenbox sollte auf einer ebenen, stabilen und ausreichend tragfähigen Fläche aufgestellt werden.
Vor der Montage sollten Boden-, Wand-, Deckel- und Verbindungselemente auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden geprüft werden.
Der Standort sollte so gewählt werden, dass:
- Deckel oder Türen vollständig geöffnet werden können;
- Verschlüsse frei zugänglich sind;
- sich kein Wasser dauerhaft unter der Box sammelt;
- eine gegebenenfalls erforderliche Befestigung möglich ist;
- Flucht- und Verkehrswege nicht blockiert werden.
Eine Gartenbox darf nur entsprechend der vorgesehenen Nutzung und innerhalb der angegebenen Belastungsgrenzen verwendet werden.
Sie ist nicht zum Aufenthalt von Personen oder Tieren bestimmt, sofern das konkrete Produkt nicht ausdrücklich für einen solchen Zweck vorgesehen ist.
XVI. Montage- und Sicherheitshinweise
Die produktbezogenen Montage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise müssen während der gesamten Montage und Nutzung beachtet werden.
Die Montageschritte sollten in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Schrauben und Verbindungselemente sollten entsprechend den Produkthinweisen eingesetzt und nach Abschluss der Montage kontrolliert werden.
Nicht vorgesehene Veränderungen, zusätzliche Bohrungen oder ungeeignete Ersatzteile können Stabilität und Nutzungssicherheit beeinträchtigen.
Fehlen erforderliche Montage- oder Sicherheitshinweise, sollte das Produkt nicht montiert oder verwendet werden, bevor die erforderlichen Informationen beim Kundenservice angefordert wurden.
Produkte, für deren sichere Verwendung Anleitungen oder Sicherheitshinweise erforderlich sind, müssen von entsprechenden klaren Informationen begleitet werden. Die allgemeinen Anforderungen ergeben sich unter anderem aus der EU-Produktsicherheitsverordnung.
XVII. Montagebedingte Schäden
Schäden, die nachweislich ausschließlich durch eine Montage entgegen den bereitgestellten Anweisungen, ungeeignete Befestigungen, unzulässige Veränderungen oder einen ungeeigneten Standort verursacht wurden, stellen nicht automatisch einen ursprünglichen Produktmangel dar.
Ein Montagefehler führt jedoch nicht pauschal zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte. Entscheidend sind die tatsächliche Schadensursache und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Ist eine bereitgestellte Montageanleitung selbst mangelhaft und verursacht sie eine unsachgemäße Montage, können gesetzliche Mängelrechte bestehen. Dies wird auch in den gesetzlichen Anforderungen an die Mangelfreiheit einer Sache berücksichtigt.
Weitere Einzelheiten finden Sie in „Gewährleistung und Mängelhaftung“.
XVIII. Veränderungen am Produkt
Bauliche Veränderungen oder die Verwendung nicht vorgesehener Bauteile sollten nur vorgenommen werden, wenn sie laut Produktunterlagen ausdrücklich zulässig sind.
Dazu gehören insbesondere:
- zusätzliche Bohrungen;
- Kürzen tragender Teile;
- Austausch von Verbindungselementen;
- Veränderung einer Aufhängung;
- nicht vorgesehene Erweiterungen;
- Veränderung von Wand-, Dach- oder Rahmenteilen.
Veränderungen können die Stabilität, Sicherheit, Haltbarkeit und Gewährleistungsprüfung beeinflussen.
Entsteht ein Schaden nachweislich ausschließlich durch eine nicht vorgesehene Veränderung, kann dies bei der Beurteilung gesetzlicher Ansprüche berücksichtigt werden.
XIX. Verpackung und Zwischenlagerung
Die Verpackung sollte aufbewahrt werden, bis das Produkt vollständig geprüft wurde.
Wird das Produkt nicht unmittelbar montiert, sollten die Pakete:
- trocken gelagert werden;
- vor direkter Witterung geschützt werden;
- gegen Umfallen oder Verrutschen gesichert werden;
- nicht über die Verpackungshinweise hinaus belastet werden;
- so gelagert werden, dass Bauteile nicht verformt oder beschädigt werden.
Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ist die Originalverpackung grundsätzlich keine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts. Für einen sicheren Rücktransport kann jedoch eine geeignete Verpackung erforderlich sein.
Weitere Einzelheiten finden Sie in „Rückgabe und Rückerstattung“.
XX. Kundenservice
Fragen zum Lieferumfang, zu fehlenden Unterlagen oder zu beschädigten Bauteilen können an folgende Kontaktdaten gerichtet werden:
Quarmeko
Inhaber: PHILLIP HONG
550 11th Ave #TH
San Francisco, California 94118
USA
E-Mail: supportdesk@quarmeko.com
Telefon: +1 415-867-2463
Informationen zu Rückgaben finden Sie in „Rückgabe und Rückerstattung“.